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Um diesen
Anforderungen gerecht zu werden ist der Einsatz
von Brandschutzverglasungen erforderlich.
Diese
Brandschutzgläser sind auch in eingebautem
Zustand am Ätzstempel erkennbar. Die
Verglasungen werden in zwei
Feuerwiderstandsklassen unterteilt:
- F-
Verglasungen = lichtdurchlässige
Bauteile, die entsprechend ihrer
Feuerwiderstandsdauer nicht nur die
Ausbreitung von Feuer und Rauch sondern
auch den Durchtritt von Wärmestrahlung
verhindern.
F- Verglasungen werden im Brandfall undurchsichtig.
- G-
Verglasungen = lichtdurchlässige
Bauteile, die entsprechend ihrer
Feuerwiderstandsdauer nur die Ausbreitung
von Feuer und Rauch verhindern. Der
Durchtritt von Wärmestrahlung wird nicht
verhindert.
G- Verglasungen bleiben im Brandfall
durchsichtig.
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