Brand- und Rauchschutz

 

Aus Gründen der Sicherheit und der besseren Gestaltung werden Bauteile für den vorbeugenden Brandschutz mit Sichtöffnungen verlangt.




 

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden ist der Einsatz von Brandschutzverglasungen erforderlich.

Diese Brandschutzgläser sind auch in eingebautem Zustand am Ätzstempel erkennbar.

Die Verglasungen werden in zwei Feuerwiderstandsklassen unterteilt: 

  • F- Verglasungen = lichtdurchlässige Bauteile, die entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer nicht nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch sondern auch den Durchtritt von Wärmestrahlung verhindern.
    F- Verglasungen werden im Brandfall undurchsichtig.
  • G- Verglasungen = lichtdurchlässige Bauteile, die entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Der Durchtritt von Wärmestrahlung wird nicht verhindert.
    G- Verglasungen bleiben im Brandfall durchsichtig.

 

Feuerwiderstandsklassen

Feuerwiderstandsdauer in Minuten

Bezeichnung

F- Verglasung G- Verglasung
F  30 G  30 > 30 feuerhemmend
F  60 G  60 > 30
F  90 G  90 > 90 feuerbeständig
F120 G120 > 120

 


Nicht nur die lichtdurchlässigen Elemente (Scheiben), sondern auch die Halterungs-, Befestigungs- und Dichtungsmaßnahmen haben einen entscheidenden Einfluss auf die Feuerwiderstandsfähigkeit der Brandschutzverglasung:
  • Rahmenprofile
  • Befestigungsmittel und Anzahl der Befestigungspunkte
  • Abdichtung zum Glas oder zum Baukörper
  • Baukörper
Brand- und Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein.
Aus diesem Grunde müssen Türschließer, Schließfolgeregler und Schlösser mit Falle eingesetzt werden.

 

Wir  liefern Ihnen: 
  • Aluminium- Brandschutzsysteme
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  • Stahl- Brandschutzsysteme
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  • Aluminium- Brandschutzfassaden
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